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BGH, 04.07.1961 - 5 StR 254/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
Auszug aus BGH, 04.07.1961 - 5 StR 254/61
Bei dieser Prüfung verwendet die Strafkammer allerdings zweimal den Begriff der "sinnlosen" Trunkenheit, der in § 51 StGB nicht vorkommt und die Voraussetzungen dieser Bestimmung nicht erschöpft (RGSt 64, 349, 353-355; BGHSt 1, 384, 385) [BGH 15.11.1951 - 3 StR 821/51].Darum ist es neben der Einsichtsfähigkeit im allgemeinen besonders zu prüfen (RGSt 67, 149; BGHSt 1, 384, 385) [BGH 15.11.1951 - 3 StR 821/51].
- RG, 28.02.1933 - I 180/33
Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien …
Auszug aus BGH, 04.07.1961 - 5 StR 254/61
Darum ist es neben der Einsichtsfähigkeit im allgemeinen besonders zu prüfen (RGSt 67, 149; BGHSt 1, 384, 385) [BGH 15.11.1951 - 3 StR 821/51].Von der Selbstbeherrschung Betrunkener muß jedoch grundsätzlich viel verlangt werden, weil im Rausch "vielfach gerade persönlichkeitseigene, im Wesen des Täters begründete, durch den Alkoholgenuß nur geförderte Regungen wirksam werden" (RGSt 67, 149, 150 am Ende).
- RG, 10.10.1930 - I 322/30
Zur Frage der Grenzziehung zwischen Zurechnungsfähigkeit, partieller …
Auszug aus BGH, 04.07.1961 - 5 StR 254/61
Bei dieser Prüfung verwendet die Strafkammer allerdings zweimal den Begriff der "sinnlosen" Trunkenheit, der in § 51 StGB nicht vorkommt und die Voraussetzungen dieser Bestimmung nicht erschöpft (RGSt 64, 349, 353-355; BGHSt 1, 384, 385) [BGH 15.11.1951 - 3 StR 821/51].
- BGH, 03.05.1972 - 3 StR 203/71
Zurechnungsfähigkeit eines körperlich gesunden und nicht trinkungewohnten jungen …
Bei der Untersuchung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Angeklagten wird das Landgericht, wie der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Anschluß an RGSt 67, 149, 150 in 5 StR 254/61 vom 4. Juli 1961 ausgeführt hat, die Anforderungen, die an die Selbstzucht eines Betrunkenen im Namen der Rechtsordnung zu stellen sind, mitberücksichtigen müssen, weil im Rausch "vielfach persönlichkeitseigene, im Wesen des Täters begründete, durch den Alkoholgenuß nur geförderte Regungen wirksam werden". - BGH, 26.02.1969 - 3 StR 21/69
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
In der Tat geht es bei alkoholbeeinflußten Personen vor allem um die Steuerungsfähigkeit (BGH, Urt. vom 4. Juli 1961 - 5 StR 254/61).